69. DACH: Rechtsschutz im Zeitalter von KI

Unser Nachbericht zur 69. DACH-Tagung in Istanbul

Im Rahmen der diesjährigen DACH-Tagung in Istanbul widmete sich eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde einem Thema, das die juristische Praxis zunehmend prägt: dem Rechtsschutz im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz. Unter dem Schwerpunkt „Intellectual Property und Wettbewerb“ wurden aktuelle Entwicklungen, regulatorische Herausforderungen und strategische Implikationen für Kanzleien und Unternehmen beleuchtet.

Ein zentrales Thema war die Frage nach der urheberrechtlichen Einordnung KI-generierter Inhalte. Generative Systeme erstellen heute Texte, Bilder, Musik oder Softwarecode in beeindruckender Qualität. Doch wem stehen die Rechte an diesen Ergebnissen zu? Diskutiert wurde insbesondere, ob und inwieweit KI-generierte Werke urheberrechtlich schutzfähig sind oder ob es weiterhin einer menschlichen Schöpfungshöhe bedarf. Die Referierenden betonten, dass die bestehenden urheberrechtlichen Kategorien an ihre Grenzen stoßen und eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist.

Unsere Vortragenden

  • Dr. Christian Strasse (HEUKING)
  • Micaela Schork (TIGGES Rechtsanwälte)
  • Gordian Deger (QIVIVE)
  • Marie-Avril Roux-Steinkühler (MARS - IP)
  • Dr. Daniel Zimmerli (Wenger Plattner)

Urheberrecht und Trainingsdaten: Neue Herausforderungen für das IP-Recht

Ebenfalls intensiv erörtert wurde die Nutzung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten. Viele KI-Modelle basieren auf umfangreichen Datenmengen, die potenziell geschützte Inhalte enthalten. Hier stellt sich die Frage nach Lizenzierungspflichten, Schrankenregelungen und möglichen Vergütungsansprüchen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass insbesondere für international tätige Unternehmen eine sorgfältige Risikoanalyse unerlässlich ist, da die Rechtslage in Europa, den USA und anderen Jurisdiktionen teils erheblich divergieNeben dem klassischen IP-Recht spielte auch das Wettbewerbsrecht eine zentrale Rolle. Diskutiert wurden etwa Marktverzerrungen durch datengetriebene Plattformen, Fragen der Transparenz von KI-Systemen sowie mögliche kartellrechtliche Implikationen bei der Bündelung großer Datenbestände. Gerade im Kontext des europäischen AI Act wurde deutlich, dass Regulierung nicht nur innovationshemmend wirken darf, sondern zugleich faire Wettbewerbsbedingungen sichern soll.

 

Wettbewerb, Regulierung und strategische Beratung

Die Diskussion in Istanbul machte deutlich: Der Rechtsrahmen für KI befindet sich in einer Phase dynamischer Entwicklung. Für die anwaltliche Beratungspraxis bedeutet dies, Mandantinnen und Mandanten nicht nur bei der Durchsetzung oder Abwehr von IP-Ansprüchen zu begleiten, sondern auch strategisch bei der Implementierung und Nutzung von KI-Systemen zu beraten.

Die Tagung unterstrich damit einmal mehr die Bedeutung eines grenzüberschreitenden Austauschs innerhalb des DACH-Netzwerks – gerade bei Zukunftsthemen, die das Recht nachhaltig verändern werden.

Diese Tagung verpasst?

Unsere nächsten Tagungen sind...